Privatkredit
Unkompliziert. Seriös. Ohne Schufa.
Wer einen Privatkredit benötigt, der braucht vor allem eines: Schnelle Hilfe. Dabei ist ein Privatkredit ein Kredit, bei dem der Darlehensgeber nicht gewerblich (also als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes), sondern als Privatperson handelt.
Der Kreditvertrag ist in den § 488 ff. BGB geregelt. Grundsätzlich bestehen für Privatkredite die gleichen Vorschriften wie für Kredite von Banken. Jedoch fallen für den Kreditnehmer eine Reihe von Schutzrechten weg:
- Formvorschriften für Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 und § 492 BGB)
- Kündigungsschutzregeln (§ 498 BGB: Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen)
Smava Privatkredite
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